Selasa, 07 Januari 2014

Pornostreamingabmahnungsupdate: Bundesjustizministerium says Pornostreaming ist unbedenklich onlinecollegedegreee.blogspot.com

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Gysi hatte ja kurz vor Weihnachten eine kleine Anfrage an die Bundesregierung bezüglich der Pornostreamingabmahnungen gestellt. Das Bundesjustizministerium hat nun geantwortet und zwar recht eindeutig: „Nutzer verletzen das Urheberrecht nicht, wenn sie Videos im Browser schauen.“


Damit dürften auch die Klagen gegen die Pornoabmahner Rückenwind erhalten, die FAZ hatte da jüngst ein Interview mit einem Anwalt, der in Eigeninitiative eine Anzeige gegen den Pornoabmahner Thomas Urmann erstattet hatte.



Inhaltlich ist die Einschätzung des Justizministeriums, das sich auf die Paragrafen 44a und 53 des Urheberrechtsgesetzes stützt, für Experten keine Überraschung – viele teilen die Meinung, dass Videostreams im Browser nicht als Raubkopie zu bewerten sind. Doch die Frage haben Gerichte in Deutschland nicht abschließend geklärt.


So schreibt auch das Justizministerium an die Abgeordneten: “Ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstellt, die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten verletzt, ist allerdings bislang noch nicht durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt worden.” Letztlich könne die Frage “nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden”.



Porno-Abmahnungen: Justizministerium hält Streaming für unbedenklich


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